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Allgemeine
Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte, die von bonacasa® durch den Verkauf von Produkten mit einem Vertragspartner (nachfolgend: Kunde inkl. Bewohner und Benutzer) abgeschlossen werden. Durch den elektronischen Zugriff auf Produkte von bonacasa® (via Webseite oder deren Seiten und Links, via App oder via andere Möglichkeiten, inkl. der darin enthaltenen oder beschriebenen Produkte, Dienstleistungen, Informationen, Tools und Unterlagen), durch die Bestellung eines von bonacasa® angebotenen Produkts oder durch den Abschluss eines Vertrages mit bonacasa® werden die Bestimmungen dieser AGB akzeptiert, welche damit als bekannt und korrekt verstanden gelten.

Die bonacasa® behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern. Massgebend ist die jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung geltende Version der AGB.

Von diesen AGB abweichende Bestimmungen erlangen nur Geltung, wenn sie ausdrücklich und schriftlich zwischen der bonacasa® und dem Kunden vereinbart wurden. Dies gilt insbesondere auch für diese Bestimmung.

2. Offerten

Sämtliche Offerten, Preislisten, Beschreibungen, Werbungen oder Prospekte etc. der bonacasa® sind unverbindlich und können bis zum Vertragsschluss jederzeit geändert oder widerrufen werden, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. In jedem Fall vorbehalten bleibt die Korrektur von offensichtlichen Rechnungsfehlern.

Die Angebote auf der Homepage stellen keine Offerte, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden zur Annahme einer Dienstleistung dar.

 

3. Vertragsabschluss

Ein Vertrag zwischen der bonacasa® und dem Kunden kommt durch schriftlichen Abschluss des Kaufvertrages mit der bonacasa® zustande. Dem Kunden wird sodann eine Bestellbestätigung ausgestellt.

Die vom Kunden bei der bonacasa® eingegangene Bestellung ist für diesen verbindlich. Es besteht kein Anspruch auf Stornierung der Bestellung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

 

4. Produkte, Dienstleistungen, Konditionen

bonacasa® weist ausdrücklich darauf hin, dass ihre Systeme nicht der Norm SN EN 50134 oder anderen spezifischen Vorschriften für normierte Personen-Notrufsysteme entsprechen, wie sie beispielsweise in Pflegeeinrichtungen oder Altersheimen gefordert sind. Daher sind sie nicht für Anwendungen vorgesehen, die eine Zertifizierung oder eine spezifische sicherheitsrelevante Normierung erfordern.

Die von bonacasa® publizierten Preise für ihre Produkte, Dienstleistungen und Informationen und für die Produkte, Dienstleistungen und Informationen ihrer Partner werden, wenn möglich immer aktualisiert. bonacasa® übernimmt jedoch keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Qualität, Verfügbarkeit und Aktualität der angebotenen Produkte, Dienstleistungen und Informationen. bonacasa® behält sich vor, den Inhalt ihrer Publikationen bzw. der Produkte, Dienstleistungen und Informationen jederzeit abzuändern, anzupassen, zu ergänzen oder aus dem Angebot zu entfernen.

Es kann sein, dass bonacasa® oder die Partner von bonacasa® für bestimmte Bewohner bzw. Benutzer oder für Partnerunternehmen spezielle Inhalte, Konditionen und Preise anbietet. Verbindlich sind immer nur die mit dem Bewohner bzw. Benutzer oder Kunden direkt vereinbarten Preise, unabhängig von den anderen Dienstleistungsbezügern gewährten Konditionen.

Grundsätzlich sind die Preise aus Preislisten ersichtlich. Dabei kann es sich aber um Standardpreise handeln, welche je nach Umfang der zu erbringenden Dienstleistungen nicht eingehalten werden können. Unabhängig von den publizierten Preisen sind die Preise der Dienstleistungen vom Umfang der erbrachten Dienstleistungen und insbesondere von der dafür benötigten Zeit abhängig.

5. Zutrittsberechtigung und Kostenübernahme

Sofern ein Anschluss an die 24/7-Alarm- und Notrufzentrale besteht, wird von dieser sofort entschieden welche weiteren Interventionen nötig sind. Es werden entweder die Notrufkontakte informiert und / oder direkt der Rettungsdienst aufgeboten. Um ein rasches Reagieren in einer Notrufsituation zu begünstigen, erteilt der Bewohner bzw. Benutzer die Zutrittsberechtigung in seine Wohnung für die Notrufsituation an die jeweilige Person bzw. Organisation, die in einer Notrufsituation ausrückt und sich Zutritt zur Wohnung beschaffen muss. Allfällige, von der jeweiligen Organisation im Zusammenhang mit einem notwendigen Einsatz anfallenden Kosten sind vom Bewohner bzw. Benutzer zu bezahlen.

Das Zutrittskonzept für Notfälle setzt bonacasa® mit einem in der Überbauung anzubringenden Schlüsseltresor (Bestandteil des bonacasa®-Baustandards) oder in Zusammenarbeit mit einem sich in der Nähe der Überbauung befindenden Alterszentrum, Altersheim, Pflegeheim, Spital oder einer ähnlichen Institution, oder in anderer Art und Weise um. Wenn der bonacasa®-Baustandard nicht umgesetzt wird, der Eigentümer der Überbauung keinen Schlüsseltresor in der Überbauung anbringt und auch keine Schlüsselhinterlegung bei einer sich in der Nähe der Überbauung befindenden erwähnten Institution möglich ist, kann der Zutritt in eine abgeschlossene Wohnung nur erfolgen, wenn der Bewohner bzw. Benutzer des Notfallalarms selbst die Türe öffnen kann oder eine zugezogene Person (Verwandte, Bekannte, Nachbarn, etc.) die Türe öffnen kann. Wenn dies auch nicht möglich ist, kann der Zutritt im Notfall nur mit Hilfe der Polizei und allenfalls durch Aufbrechen der Türe gewährleistet werden. Die Kunden erklären sich mit dieser Vorgehensweise einverstanden.

6. Preise und Bezahlung

Die Bezahlung des Kaufpreises hat durch den Kunden innert 20 Tagen seit Rechnungsstellung zu erfolgen. Die bonacasa® behält sich vor, ohne Begründung eine Vorauszahlung oder eine Anzahlung zu verlangen.

Vorbehaltlich anderweitiger expliziter Angaben verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken und netto (insb. exklusive anwendbarer Mehrwertsteuer sowie exklusive allfälliger weiterer Steuern oder Verpackungs- und Versandkosten). Sämtliche Zahlungen durch Kunden an die bonacasa® sind in Schweizer Franken zu leisten. Der Kunde ist nicht berechtigt, vom zu bezahlenden Betrag einen Rabatt oder Skonti in Abzug zu bringen, ausser dies wurde schriftlich mit der bonacasa® vereinbart.

Je nach Produkt stehen verschiedene Zahlungsmethoden und -mittel zur Verfügung. Die bonacasa® ist in jedem Fall berechtigt, ohne Begründung die Anwendbarkeit einer Zahlungsmethode oder eines Zahlungsmittels vorauszusetzen oder auszuschliessen. Allfällige Gebühren, welche durch die Wahl einer bestimmten Zahlungsmethode oder eines bestimmten Zahlungsmittels anfallen, sind durch den Kunden zu bezahlen.

7. Lieferung/Abholung der Produkte

Sämtliche Preise gelten ohne anderweitige Vereinbarung für Lieferung ab dem vertraglich vereinbarten Standort der bonacasa® ohne Verpackung. Vorbehaltlich anderer Abmachungen wird als Erfüllungsort der Standort des ausliefernden bonacasa®-Standorts bestimmt, wobei die bonacasa® den Kaufvertrag mit Übergabe der Produkte an den Paketdienstleister erfüllt.

Die offerierten oder im Online-Shop ersichtlichen Lieferfristen sind unverbindlich, ausser die bonacasa® hat ausdrücklich die Gewähr für deren Einhaltung übernommen (die blosse Angabe der Lieferfrist stellt dabei in keinem Fall eine Gewähr für deren Einhaltung dar). Wird für eine Lieferfrist Gewähr übernommen und kommt es zu Lieferverzögerungen, hat der Kunde der bonacasa® eine angemessene Nachfrist von mindestens vier Wochen zur Erfüllung anzusetzen und kann sodann vom Vertrag zurücktreten.

Sollte anstelle vom Versand der Produkte deren Abholung vereinbart werden, so muss das Produkt innert der vereinbarten Frist – sollte keine vereinbart sein, spätestens innert 10 Tagen ab Empfang der Abholungseinladung beim Kunden – am entsprechenden Standort der bonacasa® abgeholt werden. Erfolgt die Abholung nicht innert der vereinbarten Frist, so befindet sich der Kunde im Gläubigerverzug und die bonacasa® ist berechtigt, nach Ermessen die Produkte auf Gefahr und Kosten des Gläubigers zu hinterlegen, sie entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu verkaufen oder vom Kaufvertrag zurückzutreten.

 

8. Rückgabe

Die Rückgabe von vertragsgemäss gelieferten Produkten ist ausgeschlossen, es sei denn, etwas anderes wurde schriftlich vereinbart.

9. Gewährleistung und Haftung

Die Haftung wird im gesetzlich zulässigen Masse ausgeschlossen. Die bonacasa® haftet ausschliesslich für grobfahrlässig oder vorsätzlich verursachte direkte Schäden, welche durch die bonacasa® verursacht wurden. Die Haftung für Hilfspersonen der bonacasa® wird vollständig wegbedungen.

Der Anschluss an eine Notrufzentrale bietet nicht absolute Sicherheit, sondern begünstigt ein rasches Reagieren in einem Notfall. Die Einsatzbereitschaft der Geräte der Kunden, Bewohner bzw. Benutzer (Handy, Telefon, Notrufgerät, Tablet-PC, Computer, etc.) liegt in deren eigener Verantwortung. Um den Notruf sicher zu stellen, ist eine ausreichende und stabile Mobilfunk- oder WLAN-Verbindung erforderlich. Die Sicherstellung der Mobilfunkverbindung ist in der Verantwortung des Kunden. Soweit gesetzlich zulässig, wird die Haftung im Zusammenhang mit den Dienstleistungen Notruf ausgeschlossen. Ebenfalls explizit ausgeschlossen wird die Haftung für Dritte und durch bonacasa® nicht beeinflussbare Komponenten (wie z.B. Empfang, Akku, Stromnetz, etc.).

bonacasa® ist nicht die Herstellerin des Notrufauslösegerätes und übernimmt keine Haftung für gerätetechnische Defekte, Funktionsstörungen oder Netzwerkausfälle des Produkts. Gewährleistungs- oder Garantieansprüche sind direkt gegenüber dem Hersteller geltend zu machen.

Die Gewährleistung ist in jedem Fall ausgeschlossen, wenn der Mangel auf ein Verschulden des Kunden zurückzuführen ist, sei es durch unsachgemässe Lagerung oder Verwendung oder aus anderen Gründen. Ausgeschlossen ist im Weiteren eine Garantie seitens der bonacasa®.

bonacasa® ist nicht die Betreiberin der Notrufzentale und übernimmt keine Haftung für Verzögerungen in der Notrufbearbeitung und haftet nicht für Folgeschäden, die durch eine ausgebliebene oder verspätete Notrufreaktion verursacht wurden.

Der Bewohner bzw. Benutzer bzw. Bezüger von Dienstleistungen respektive Kunde (inkl. Sicherheitsdienstleistungen) informiert die Partner von bonacasa®, sofern erforderlich, über mögliche Risiken und über speziell zu beachtende bzw. nicht zu erwartende Schwierigkeiten, die bei der Erbringung der Dienstleistungen beachtet werden müssen. Für negative Konsequenzen, welche bei genügender Information und Instruktion hätten vermieden werden können, übernimmt bonacasa® keine Haftung.

Damit einzelne Dienstleistungen wirklich bezogen werden können oder zur Optimierung der angebotenen Dienstleistungen, kann es erforderlich sein, dass Passwörter oder Zugangsdaten bekannt gegeben werden müssen. Ohne deren Bekanntgabe kann die entsprechende Dienstleistung allenfalls nicht oder nicht im angebotenen Umfang bzw. in der angebotenen Qualität bezogen werden. Es liegt in der Verantwortung des Bewohners bzw. Benutzers, die Passwörter oder Zugangsdaten nach deren Bekanntgabe bzw. nachdem bonacasa® diese zur Erbringung der Dienstleistung verwendet hat, zu ändern. Sollten die Passwörter oder Zugangsdaten nicht geändert werden, schliesst bonacasa® jede Haftung im Zusammenhang mit einem Missbrauch dieser Daten aus. bonacasa® sichert zu, diese Daten nur für den Zweck zu verwenden, zu welchem sie herausgegeben werden.

Die Haftung für direkte oder indirekte Schäden sowie Folgeschäden, die Benutzern oder Dritten entstehen, als Folge der Benutzung einer bonacasa®-App, einer bonacasa-Webseite, anderen elektronischen bonacasa®-Plattformen oder Links, als Folge der Benutzung bzw. des Bezugs von bonacasa®-spezifischen Produkte, Dienstleistungen und Informationen, wird vollumfänglich ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss umfasst auch den Datenverlust, den Missbrauch von Daten durch Dritte und Schäden durch Viren oder andere elektronische Beschädigungen.

10. Gefahrentragung und höhere Gewalt

Die bonacasa® trägt die Gefahr für die bestellten Produkte bis zu deren Übergabe zum Versand oder zur Bereitstellung zur Abholung, sodann geht sie auf den Kunden über. Ist der Kunde mit der Annahme der Produkte oder der Zahlung in Verzug, geht die Gefahr ohne Weiteres auf ihn über.

Wird die fristgerechte Erfüllung durch die bonacasa®, deren Lieferanten oder beigezogenen Dritten infolge höherer Gewalt wie beispielsweise Naturkatastrophen, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Lawinen, Unwetter, Gewitter, Stürme, Kriege, Wirtschaftssanktionen, Unruhen, Bürgerkriege, Revolutionen und Aufstände, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Atomunfälle oder Pandemien/Epidemien sowie damit verbundene behördliche Anordnungen unmöglich, so ist die bonacasa® von ihrer Pflicht und von jeglicher Haftung befreit und kann ohne Leistung einer Entschädigung oder Schadenersatz vom Vertrag zurücktreten.

11. Eigentumsvorbehalt

Die vom Kunden bestellten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie aller damit zusammenhängender Forderungen und weiterer fälliger Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden im Eigentum der bonacasa®. Dies gilt auch, wenn die Produkte bereits vor der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises an den Kunden geliefert wurden. Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Weiterverarbeitung der bestellten Produkte vor deren Erhalt und vollständiger Bezahlung ist ohne schriftliche Einwilligung der bonacasa® nicht zulässig.

Die bonacasa® ist berechtigt, einen Eigentumsvorbehalt im Eigentumvorbehaltsregister vorzunehmen.

12. Mahnwesen und Abtretung der Forderung

Ist der Kunde seiner Zahlungspflicht innert Frist ganz oder teilweise nicht nachgekommen, befindet er sich nach Ablauf der Zahlungsfrist automatisch im Verzug. Es wird sodann ab Fälligkeitsdatum ein Verzugszins von 5% p.a. erhoben. Es besteht kein Anspruch seitens des Kunden auf vorgängige Mahnung durch die bonacasa®. Sollten seitens der bonacasa® Mahnungen an den Kunden ausgestellt werden, so wird dem Kunden hierfür pro Mahnschreiben eine Umtriebsentschädigung von CHF 50.00 berechnet.

Die bonacasa® ist berechtigt, sämtliche offenen Rechnungsbeträge von sich in Verzug befindenden Kunden an ein Unternehmen im In- und Ausland abzutreten oder dieses mit dem Inkasso zu beauftragen. Die Geltendmachung der Forderung erfolgt bei einer Abtretung durch das mit dem Inkasso beauftragte Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.

 

13. Rücktrittsrecht bei Verzug

Befindet sich der Kunde mit der Bezahlung des Kaufpreises im Verzug, steht der bonacasa® das Recht zu, unverzüglich vom Vertrag zurückzutreten. Dem Kunden kann die Ausübung des Rücktrittsrechts per Brief, E-Mail oder Telefon mitgeteilt werden.

Unbeachtlich eines allfälligen Eigentumsvorbehalts steht das Rücktrittsrecht der bonacasa® auch zu, wenn der Kaufgegenstand bereits vor Bezahlung des Kaufpreises in den Besitz des Kunden übergegangen ist.

 

14. Abtretungs- und Verrechnungsverbot

Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne schriftliche Zustimmung der bonacasa® Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag abzutreten. Der Kunde ist nicht berechtigt, eigene Forderungen mit jenen der bonacasa® zu verrechnen.

 

15. Datenschutz

Der Datenschutz wird im Rahmen der Datenschutzerklärung gewährleistet, welche unter https://www.bonacasa.ch/datenschutz jederzeit abrufbar ist.

 

16. Eigentum, Markenrecht, Urheberrecht, weitere Immaterialgüterrechte und andere Rechte

Soweit nicht etwas anderes angegeben ist, sind sämtliche Inhalte von bonacasa® urheberrechtlich geschützt. Die Veränderung von bonacasa®-Publikationen sind in jedem Fall untersagt. Das Reproduzieren, Verknüpfen oder Benutzen für öffentliche oder kommerzielle Zwecke ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von bonacasa® untersagt. Durch das Aufrufen, Herunterladen oder Kopieren von bonacasa®-Inhalten werden keinerlei Immaterialgüterrechte erworben. Werden Inhalte ganz oder teilweise in elektronischer oder schriftlicher Form reproduziert, ist die ausdrückliche Nennung von bonacasa® erforderlich.

17. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.

Bei Widersprüchen von Versionen dieser AGB in anderen Sprachen ist die deutsche Version massgebend.

 

18. Vertraulichkeit

Beide Parteien, sowie deren Hilfspersonen, verpflichten sich, sämtliche Informationen, welche im Zusammenhang mit den Leistungen unterbreitet oder angeeignet wurden, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages bestehen.

 

19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Der Vertrag und diese AGB unterstehen schweizerischem materiellem Recht, unter Ausschluss des Kollisionsrecht. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Solothurn (Richteramt Solothurn-Lebern). Die Anwendung des UN-Kaufrechts (SR 0.221.211.1) ist ausgeschlossen.

 

Version 1.01, Oensingen, August 2025

 

bonacasa AG

Hauptstrasse 20a

4702 Oensingen

T 0800 111 811

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